Das Verfassungsgericht fand Nr. 250 / 2010 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 29. Juni 2010 über den Antrag auf Nichtigerklärung bestimmter Bestimmungen des allgemein verbindlichen Beschlusses Nr. 1/2009 der Stadt Hrastav auf die örtliche Gebühr für den Betrieb der Sammlung, Sammlung, Transport, Sortierung, Verwertung und Entsorgung von kommunalen Abfällen

Zeitliche Textfassungen

30.08.2010 Verkündet
In Kraft seit 30.08.2010

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