Verordnung Nr. 250/1990 Slg.
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über die Erstattung der Kosten des Ausgleichsbeitrags an die Zahler
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.