Dekret des Außenministers Nr. 25 / 1968 Coll.
Verordnung des Außenministers über das Übereinkommen über die Erleichterung des internationalen Seeverkehrs
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.