Dekret Nr. 25 / 1946 Coll.

Verordnung über die einmalige Registrierung der als Prämie gezahlten Beträge und die zusätzliche Versicherung gegen öffentliche Versicherungsnehmer und Versicherung gegen andere Versorgungseinrichtungen

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf