Dekret Nr. 25 / 1946 Coll.
Verordnung über die einmalige Registrierung der als Prämie gezahlten Beträge und die zusätzliche Versicherung gegen öffentliche Versicherungsnehmer und Versicherung gegen andere Versorgungseinrichtungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.