Act Nr. 249 / 1949 Coll.
Das Gesetz über finanzielle Entlastung bei der Organisation bestimmter Rechtsbeziehungen zwischen Genossenschaften, Vereinigungen und anderen Rechtspersonen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.