Gesetz Nr. 247 / 2006 Coll.

Gesetz über die Einschränkung des Betriebs von Pawnshops und bestimmten anderen Einrichtungen in der Nacht

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf