Gesetz Nr. 247 / 2006 Coll.
Gesetz über die Einschränkung des Betriebs von Pawnshops und bestimmten anderen Einrichtungen in der Nacht
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.