Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 245 / 1996
Verordnung des Landwirtschaftsministeriums zur Durchführung von § 5 Absatz 3 des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 246 / 1992 Slg., zum Schutz von Tieren vor Missbrauch, geändert durch Gesetz Nr. 162 / 1993 Slg.
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.