Dekret Nr. 244 / 2025 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 213 / 2019 Coll. über die Anforderungen des Zuteilungsgenerators, der die Zuweisung von Insolvenzsachen durch Zufallsauswahl gewährleistet, die Art und Weise, wie der Zuteilungsgenerator arbeitet und der Inhalt des Arbeitsplans und die Art und Weise, wie er für die Verwendung des Zuteilungsgenerators (Order am Zuteilungsgenerator) erstellt wird
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.