Dekret des Justizministeriums der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 244 / 1988 Coll.

Erlass des Justizministeriums der Tschechischen Sozialistischen Republik zur Bestimmung dessen, was als berauschende Mittel und Gifte im Sinne von § 187 und 188 des Strafgesetzes gilt

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