Das Verfassungsgericht fand keine 243 / 1999 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 13. Oktober 1999 über die Nichtigerklärung des dritten Satzes von § 85 Abs. 247 / 1995 Slg. über die Wahlen zum Parlament der Tschechischen Republik und zur Änderung und Ergänzung bestimmter anderer Gesetze

Zeitliche Textfassungen

10.11.1999 Verkündet
In Kraft seit 10.11.1999
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