Das Verfassungsgericht fand keine 242 / 2020 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 7. April 2020 sp. zn.

Gültig Das Verfassungsgericht fand
Textfassungen: 12.05.2020
242
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Das Verfassungsgericht
im Namen der Republik
Das Verfassungsgericht entschied unter sp. zn. Pl. ÚS 41 / 18 am 7. April 2020 im Plenum aus dem Präsidenten des Gerichtshofs von Paul Rychetský und Richter Louis David, Jaroslav Fenyk (Rapporteur), Josef Fiala, Jan Filip, Jaromír Jirsa, Tomáš Lichovník, Kate Sládeček, Pažá
wie folgt:
Der Vorschlag zur Aufhebung des allgemein verbindlichen Bílina-Dekrets Nr. 10 / 2015 über die Regelung des Betriebs von Wettspielen, Lotterien und anderen ähnlichen Spielen wird abgelehnt.
Präsident des Verfassungsgerichts:
JUDr. Rychetský v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDas Verfassungsgericht fand Nr. 242 / 2020 Coll., über den Antrag auf Aufhebung des allgemein verbindlichen Bílina Dekrets Nr. 10 / 2015 über die Regelung des Betriebs von Wettspielen, Lotterien und anderen ähnlichen Spielen
Art der VorschriftDas Verfassungsgericht fand
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum12.05.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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