Verordnung Nr. 240/2004 Slg.
Verordnung über das Informationssystem über die öffentliche Auftragsvergabe und die Bewertung der Angebote nach ihren wirtschaftlichen Vorteilen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.