Dekret Nr. 240 / 1946 Coll.
Erlass vom 18. Januar 1929 über das Verlassen des Erlasses vom 18. Januar 1929, Nr. 9 Coll. über das Verbot der gerichtlichen Vollstreckung von Einlagen, die in alten österreichisch-ungarischen Kronen an Postämtern im aktuellen Gebiet der Tschechoslowakischen Republik für die Postsparkasse Budapest oder Wien getätigt wurden
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.