Dekret Nr. 240 / 1946 Coll.

Erlass vom 18. Januar 1929 über das Verlassen des Erlasses vom 18. Januar 1929, Nr. 9 Coll. über das Verbot der gerichtlichen Vollstreckung von Einlagen, die in alten österreichisch-ungarischen Kronen an Postämtern im aktuellen Gebiet der Tschechoslowakischen Republik für die Postsparkasse Budapest oder Wien getätigt wurden

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf