Beschluss Nr. 24/2014 des Präsidenten der Republik Coll.
Beschluss des Präsidenten der Republik über die Ankündigung von Wahlen zum Europäischen Parlament
Gültig
KAPITEL
BESCHLUSS
PRÄSIDENT DER REPUBLIK
vom 13. Februar 2014
über die Ankündigung von Wahlen zum Europäischen Parlament
Gemäß Artikel 63 Absatz 2 des Verfassungsgesetzes Nr. 1 / 1993 Slg., Verfassung der Tschechischen Republik, § 3 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 62 / 2003 Slg., zu Wahlen zum Europäischen Parlament und zur Änderung bestimmter Gesetze und gemäß dem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 14. Juni 2013 zur Festlegung der Dauer der achten Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments bei allgemeinen und direkten Wahlen,
Ankündigung der Wahlen
am Freitag, 23. Mai 2014 und am Samstag, den 24. Mai 2014, die Termine für ihr Verhalten festzulegen.
Präsident der Republik:
Zeman v. r.
Ministerpräsident:
Sobotka v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Beschluss Nr. 24/2014 des Präsidenten der Republik Coll. über die Ankündigung von Wahlen zum Europäischen Parlament |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 19.02.2014 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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