Beschluss Nr. 24/2014 des Präsidenten der Republik Coll.

Beschluss des Präsidenten der Republik über die Ankündigung von Wahlen zum Europäischen Parlament

Gültig
KAPITEL
BESCHLUSS
PRÄSIDENT DER REPUBLIK
vom 13. Februar 2014
über die Ankündigung von Wahlen zum Europäischen Parlament
Gemäß Artikel 63 Absatz 2 des Verfassungsgesetzes Nr. 1 / 1993 Slg., Verfassung der Tschechischen Republik, § 3 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 62 / 2003 Slg., zu Wahlen zum Europäischen Parlament und zur Änderung bestimmter Gesetze und gemäß dem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 14. Juni 2013 zur Festlegung der Dauer der achten Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments bei allgemeinen und direkten Wahlen,
Ankündigung der Wahlen
am Freitag, 23. Mai 2014 und am Samstag, den 24. Mai 2014, die Termine für ihr Verhalten festzulegen.
Präsident der Republik:
Zeman v. r.
Ministerpräsident:
Sobotka v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungBeschluss Nr. 24/2014 des Präsidenten der Republik Coll. über die Ankündigung von Wahlen zum Europäischen Parlament
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum19.02.2014
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf