Dekret Nr. 24 / 1945 Coll.
Verordnung über die Erneuerung kleiner Münzen der Tschechoslowakischen Währung nach 5 K reinem Nickel, nach 1 K, 50 und 20 Hälften Bronze und 10 Hälften Kupfer und Zinkmischungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.