Gesetz Nr. 239/2001
Gesetz über die tschechische Konsolidierungsstelle und über die Änderung bestimmter Gesetze (Gesetz über die tschechische Konsolidierungsstelle)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.