Regierungsverordnung Nr. 239/1993 Slg.
Regierungsverordnungen zur Festlegung der Art und Weise, in der die Versteigerung von landwirtschaftlichem Eigentum erklärt und durchgeführt werden soll
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.