Regel Nr. 239 / 1949 Coll.

Verordnung zur Änderung und Ergänzung des Abschnitts "D" des allgemeinen Steuersatzes

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf