Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 238 / 1996 Slg.
Gesetz über Konkurs und Abrechnung (vollständiger Text aus späteren Änderungen und Ergänzungen)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.