Act Nr. 237 / 1948 Coll.
Gesetz zur Festlegung der Bedingungen, unter denen bestimmte Personen zugelassen werden können, Zahnausrüstung auszuüben
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.