Regierungsverordnung Nr. 236 / 2019 Coll.

Regierungsbewertungsverordnung von Premierminister

Gültig Verordnung In Kraft seit 18.09.2019
Textfassungen: 18.09.2019
236
Regierungsverordnung
vom 9. September 2019
über die Bewertung des Premierministers
Die Regierung bestellt gemäß § 49 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 218/2000 Slg. über die Haushaltsregeln und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Haushaltsregeln), geändert durch Gesetz Nr. 26/2008 Slg.:
§ 1
Vorläufige Bestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die vom Premierminister vergebene Bewertung und die Bedingungen für die Gewährung.
(2) Die Art der Auszeichnung ist die Auszeichnung des verantwortlichen ausländischen Investors in der Tschechischen Republik (im Folgenden "Preis").
(3) Das Amt der Regierung der Tschechischen Republik bietet die organisatorischen, technischen und finanziellen Bedingungen im Zusammenhang mit der Vergabe des Premierministers.
§ 2
Preis
(1) Der Preis wird für einen außergewöhnlichen Investitionsbeitrag zur Wirtschaft der Tschechischen Republik an eine in der Tschechischen Republik ansässige juristische Person vergeben, in der eine ausländische Person mehrheitlich an Kapitalkapital interessiert ist oder für die eine ausländische Person allein oder in Verbindung mit einer anderen ausländischen Person in einer Kontrolle nach dem Handelsgesetz steht.
(2) Die Auswahl der für die Vergabe vorgeschlagenen juristischen Person berücksichtigt:
a) den Betrag seines Jahresumsatzes für das Kalenderjahr vor der Preisverleihung;
b) die Höhe des Gewinns, der in der Tschechischen Republik für das Kalenderjahr vor dem Zuschlag investiert wurde, und
c) die Höhe ihrer Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und Projekte, Wissenschaft, Forschung und Bildung, Innovation, Kultur oder nachhaltige Entwicklung oder ihren außergewöhnlichen Beitrag zur sozialen Verantwortung für das Kalenderjahr vor der Vergabe der Auszeichnung.
(3) Der Preis besteht aus Carafa mit Brille, Ethue und Diplom.
(4) Karafa ist aus tschechischem Kristall mit geschnittenem Stopfen hergestellt. Der Carapher enthält den Text "Verantwortlicher ausländischer Investor in der Tschechischen Republik" und das Kalenderjahr der Auszeichnung.
§ 3
Antrag auf Vergabe
(1) Der Preisvorschlag wird dem Premierminister vom Amt der Regierung der Tschechischen Republik in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Industrie und Handel und der Agentur für die Förderung von Unternehmen und Investitionen CzechInvest vorgelegt.
(2) Der Preisvorschlag beinhaltet:
a) die für die Vergabe vorgeschlagene Firma oder Name und Sitz der Person und
b) die Begründung für den Vorschlag unter Berücksichtigung der in Artikel 2 Absatz 2 genannten Bedingungen.
(3) Der Vorschlag wird vom Premierminister bewertet und genehmigt.
§ 4
Preis- und Preisverleihung
Der Preis wird vom Premierminister einmal im Kalenderjahr bei der Zeremonie vergeben.
§ 5
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsdekret Nr. 236 / 2019 Coll., über die von Premierminister erteilte Validierung
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum18.09.2019
In Kraft seit18.09.2019
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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