Regel Nr. 236 / 1949 Coll.

Verordnung zur Festlegung der Termine, an denen die Genossenschaft der Wirtschaftsdestillateure in Prag, der eingetragene Verein mit beschränkter Haftung, und die Genossenschaft der Wirtschaftsdestillateure, Bratislava, in das Zentrum für die Verwaltung der Agrarprodukte in Prag gelangen und verschwinden

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