Verordnung des Finanzministeriums Nr. 235 / 1999 Coll.

Verordnung des Finanzministeriums zur Änderung des Erlasses Nr. 227 / 1998 des Finanzministeriums, das eine genauere Definition der Überschrift und des Betrags der Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Krankenkassen von Krankenversicherungsunternehmen vorsieht, die Bedingungen für ihre Gründung, Verwendung, Zulässigkeit der gegenseitigen Überweisung von Geldern und deren Verwaltung, die Höhe der Kosten der Tätigkeiten von Krankenversicherungsunternehmen, die von den Mitteln des Grundfonds abgedeckt sind, einschließlich des Verfahrens zur Berechnung dieser Grenze

Zeitliche Textfassungen

01.01.2000 Vorherige
In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.2003
26.10.1999 Verkündet
In Kraft seit 26.10.1999
26.10.1999 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 26.10.1999 bis 31.12.1999

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