Das Verfassungsgericht fand keine 234 / 1999 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 22. September 1999 über die Nichtigerklärung der Ziffer 13 Absatz 2 des Ersten Gesetzes Nr. 229/1991 Slg. über die Behandlung von Eigentumsverhältnissen mit Land und sonstigem landwirtschaftlichem Eigentum in der geänderten Fassung und Absatz 13 Absatz 5 dieses Gesetzes in den Wörtern "die erst am 31. Januar 1993 oder am 1. September 1993 zugelassen waren"

Zeitliche Textfassungen

26.10.1999 Verkündet
In Kraft seit 26.10.1999

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