Dekret Nr. 233 / 2004 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 330 / 2001 Slg. über die Vergütung und Erstattung des Ausrichters, über die Vergütung und Rückerstattung der endgültigen Ausschöpfung des Betriebsleiters und über die Bedingungen der Haftungsversicherung für Schadensersatz, die vom Ausführer verursacht wurden
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.