Verordnung des Innenministeriums Nr. 231 / 1996 Coll.
Verordnung des Innenministeriums zur Bestimmung der pauschalen Summe der Kosten des Vertragsverletzungsverfahrens
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.