Mitteilung der Staatswahlkommission Nr. 23 / 2019 Coll.

Mitteilung der Staatswahlkommission über die Veröffentlichung und Veröffentlichung der Ergebnisse der zusätzlichen Wahlen an die Gemeinderäte vom 26. Januar 2019

Gültig
23.
GEMEINSCHAFT
Staatliche Wahlkommission
vom 28. Januar 2019
über die Veröffentlichung und Veröffentlichung der Ergebnisse der zusätzlichen Wahlen zu den Gemeinderäten am 26. Januar 2019
Die Staatswahlkommission gibt gemäß § 7 Abs. 2 c) und § 51 des Gesetzes Nr. 491 / 2001 Slg., über die Wahlen zu den Gemeinderäten und über die Änderung bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung die Ergebnisse der zusätzlichen Wahlen zu den Gemeinderäten bekannt, die am 26. Januar 2019 vom Innenministerium Nr. 243 / 2018 Slg. veröffentlicht wurden.
Das tschechische Statistische Amt fand die folgenden Ergebnisse der zusätzlichen Wahlen aus dem Protokoll über den Kurs und das Ergebnis der Stimmen, die von den Kreiswahlausschüssen eingereicht wurden:
a)celkový počet obcí,ve kterých bylo zvoleno zastupitelstvo: 17
b)celkový počet osob zapsaných ve výpisech ze seznamů: 4 143
c)celkový počet voličů, kterým byly vydány úřední obálky:2 738
d)celkový počet zvolených členů zastupitelstev obcí:129
v tom podle volebních stran:
53 Občanská demokratická strana1
80 Nezávislý kandidát15
90 Sdružení nezávislých kandidátů - místní sdružení celkem108
166 STAROSTOVÉ A NEZÁVISLÍ 5
e) eine Liste der Gemeinden, in denen die Wahlen nicht abgehalten wurden (§ 23 (8)) und der Gemeinden, in denen die Wiederwahl angekündigt wird (§ 43 (2)):
Liste der Gemeinden, in denen keine Wahlen abgehalten wurden (§ 23 (8)):
nicht auftreten,
eine Liste der Gemeinden, in denen die Bezirkswahlkommission ihre Protokolle nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist vorgelegt hat (§ 43 Absatz 2):
Es kam nicht vor.
Vorsitzender der Staatswahlkommission:
Hamlet v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Staatlichen Wahlkommission Nr. 23 / 2019 Coll. über die Veröffentlichung und Veröffentlichung der Ergebnisse der zusätzlichen Wahlen zu den Gemeinderäten am 26. Januar 2019
Art der Vorschrift-
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Verkündungsdatum29.01.2019
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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