Act Nr. 23 / 1947 Coll.
Gesetz über die Rückzahlung bestimmter Vorschüsse aus dem Ausland für die Durchführung von Lieferverträgen oder bestimmten anderen Verträgen und unter dem Arbeitsdruck bezahlt
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.