Das Verfassungsgericht fand Nr. 229 / 2009 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 12. Mai 2009 über den Antrag, die Bestimmung des § 124 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 217 / 2002 Slg.

Zeitliche Textfassungen

27.07.2009 Verkündet
In Kraft seit 27.07.2009

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