Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 229 / 1996 Slg.
Öffentliches Beschaffungsgesetz (vollständiger Text wie folgt aus Änderungen des Gesetzes Nr. 148/1996)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.