Verordnung des Innenministeriums Nr. 228 / 1995 Coll.

Verordnung des Innenministeriums zur Festlegung der Geldmenge, die erforderlich ist, um die Kosten für den Aufenthalt eines Ausländers in der Tschechischen Republik und seine Reise zu decken

Zeitliche Textfassungen

30.06.1999 Vorherige
In Kraft seit 30.06.1999 bis 31.12.1999
13.10.1995 Verkündet
In Kraft seit 13.10.1995
13.10.1995 Vorherige
In Kraft seit 13.10.1995 bis 29.06.1999
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