Entschließung Nr. 227 / 2020 Coll.

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Abschaffung von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 04.05.2020
227
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 4. Mai 2020
über die Abschaffung von Krisenmaßnahmen
Regierung mit Wirkung vom 11. Mai 2020 um 00 Uhr
Löschen
1. Regierungsresolution vom 9. April 2020 Nr. 404, veröffentlicht unter Nr. 158 / 2020 Coll., imposiert auf Schüler und Studenten und bestimmte andere Verpflichtungen, um die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten für Gesundheitsdienstleister zu gewährleisten und die Tätigkeiten der öffentlichen Gesundheitsbehörden für die Dauer der Notsituation im Zusammenhang mit dem Auftreten der CoVID-19-Epidemie in der Tschechischen Republik zu gewährleisten,
2. Nummer I. der Regierungsresolution vom 13. März 2020 Nr. 207, veröffentlicht unter Nr. 79 / 2020 Coll., die Studenten der Sekundar-, Hochschul- und Hochschulbildung verhängt, um für die Dauer der Notsituation im Zusammenhang mit dem Auftreten der CoVID-19-Epidemie in der Tschechischen Republik Pflege in Sozialeinrichtungen zu bieten.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung Nr. 227 / 2020 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK Coll. zur Aufhebung von Krisenmaßnahmen
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum04.05.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf