Entschließung Nr. 227 / 2020 Coll.
Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Abschaffung von Krisenmaßnahmen
Gültig
Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen:
04.05.2020
227
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 4. Mai 2020
über die Abschaffung von Krisenmaßnahmen
Regierung mit Wirkung vom 11. Mai 2020 um 00 Uhr
Löschen
1. Regierungsresolution vom 9. April 2020 Nr. 404, veröffentlicht unter Nr. 158 / 2020 Coll., imposiert auf Schüler und Studenten und bestimmte andere Verpflichtungen, um die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten für Gesundheitsdienstleister zu gewährleisten und die Tätigkeiten der öffentlichen Gesundheitsbehörden für die Dauer der Notsituation im Zusammenhang mit dem Auftreten der CoVID-19-Epidemie in der Tschechischen Republik zu gewährleisten,
2. Nummer I. der Regierungsresolution vom 13. März 2020 Nr. 207, veröffentlicht unter Nr. 79 / 2020 Coll., die Studenten der Sekundar-, Hochschul- und Hochschulbildung verhängt, um für die Dauer der Notsituation im Zusammenhang mit dem Auftreten der CoVID-19-Epidemie in der Tschechischen Republik Pflege in Sozialeinrichtungen zu bieten.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Entschließung Nr. 227 / 2020 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK Coll. zur Aufhebung von Krisenmaßnahmen |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 04.05.2020 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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