Regierungsverordnung Nr. 226 / 1946 Coll.
Verordnung über die vorläufige Anwendung des Abkommens über die Klotzung südslawischer Weine
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.