Dekret Nr. 225 / 2021 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 345 / 1999 Slg., die den Befehl zur Vollstreckung des Gefängnisurteils gibt, geändert

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.07.2021
Inhalt
225
ERKLÄRUNG
vom 26. Mai 2021
zur Änderung des Erlasses Nr. 345 / 1999 Slg., zur Festlegung der Regeln für die Ausführung von Gefängnisstrafen in der geänderten Fassung
Das Justizministerium sieht gemäß § 81 des Gesetzes Nr. 169 / 1999 Slg. die Vollstreckung einer Gefängnisstrafe vor und die Änderung bestimmter verwandter Gesetze:
Čl. I
Erlass Nr. 345 / 1999 Coll., die die Reihenfolge der Vollstreckung des Gefängnisurteils, geändert durch Erlass Nr. 378 / 2004 Coll., Ordnung Nr. 243 / 2006 Coll., Ordnung Nr. 19 / 2015 Coll., Ordnung Nr. 279 / 2017 Coll. und Ordnung Nr. 362 / 2020 Coll., wird wie folgt geändert:
1. Absatz 10 (1) wird gestrichen und Absatz 2 gestrichen.
2. In Abschnitt 10 werden die Worte "für einen Zeitraum, der nicht übergangen ist, nach dem Umsetzen der Worte " eingefügt".
3. Absatz 17 (7) lautet wie folgt:
"(7) Eine Zelle oder ein Schlafzimmer, die weniger als die nach Absatz 6 bestimmte Unterkunftsfläche, jedoch nicht weniger als 3 m2 ausmacht, kann in eine Zelle oder ein Schlafzimmer von weniger als 3 m2 eingebracht werden.
a) ein verurteilter Nichtpraktizist in einem spezialisierten Abschnitt nur dann, wenn die Gesamtzahl solcher verurteilten Personen in Gefängnissen desselben Grundtyps und der Sicherheitsstufe des Überwachungsgefängnisses es nicht gestattet, dass der gemäß Absatz 6 errichtete Wohnbereich aufgrund unzureichender Beherbergungskapazität eingehalten wird; die Gesamtfläche desselben Grundtyps und die Sicherheitsstufe der spezialisierten Sektionen dürfen nicht gezählt werden;
b) die verurteilte Person, die einen Satz in einem der spezialisierten Abschnitte nur dann verrichtet, wenn die Gesamtzahl der verurteilten Personen, die in einer solchen spezialisierten Abteilung in Gefängnissen gleicher Grundart und dem Grad der Sicherheit des Inhaftierungszentrums einen Satz in einem solchen spezialisierten Abschnitt in Gefängnissen desselben Grundtyps verrichten, die verurteilte Person aufgrund fehlender Aufnahmekapazität nicht dem gemäß Absatz 6 errichteten Aufnahmebereich entsprechen oder wenn die Vollstreckung des Satzes einer solchen verurteilten Person in einem anderen Gefängniss wesentlich beeinträchtigt würde,
4. In Paragraph 46 (5) wird der zweite Satz gestrichen.
5. In Artikel 92 und Artikel 94 Absatz 1 werden die Worte "ausgesprochen vom Generaldirektor des Gefängnisdienstes" gestrichen.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen von Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. I Nummer 3, die am 1. Januar 2024 wirksam wird.
Justizminister:
Mgr. Benešová v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 225 / 2021 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 345 / 1999 Coll., die den Befehl zur Ausführung des Gefängnisurteils gibt, geändert
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.06.2021
In Kraft seit01.07.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Rechtsgebiete: Strafrecht Strafrecht
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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