Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 225 / 1995 Coll.
Die Feststellung des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 13. September 1995 über die Nichtigerklärung der Bestimmungen, die in § 3 Abs. 1 b) und § 30 b) des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 128 / 1990 Slg., über die Zusage, ausgedrückt in den Worten "an der Juristischen Fakultät"
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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