Regierungsverordnung Nr. 225 / 1994 Coll.
Verordnung der Regierung zur Festlegung der Zollübergangsstellen, an denen die Zollbehörden die Reisedokumente überprüfen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.