Dekret Nr. 223 / 2021 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 456 / 2009 Slg., über die Kontrolle der Vollstreckung der Gefängnisstrafen

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.01.2022
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 26. Mai 2021
zur Änderung des Erlasses Nr. 456 / 2009 Coll., zur Kontrolle der Ausführung eines Hausarrestbefehls
Das Justizministerium sieht gemäß Artikel 334h des Gesetzes Nr. 141 / 1961 Slg. über die Strafverfahren ein Gericht (Gesetzordnung), geändert durch Gesetz Nr. 306 / 2009 Slg.:
Čl. I
Erlass Nr. 456 / 2009 Coll., über die Kontrolle der Ausführung des Satzes der Hausarrest, wird wie folgt geändert:
ANHANG
„§ 1
Der Gegenstand der Überprüfung der Ausführung des Hausarrests ist:
a) die Einhaltung der Bedingungen für die Ausführung eines Hausarrests;
b) die Einhaltung angemessener Beschränkungen, angemessener Verpflichtungen oder pädagogischer Maßnahmen oder Aufsicht, soweit sie gleichzeitig mit der Bestrafung für die Hausarrest verhängt wurden; und
c) das Verhalten eines richtigen Lebens für diejenigen, die während des Satzes verurteilt wurden. "
2. Absatz 2 (1) lautet wie folgt:
"(1) An der Stelle der Vollstreckung des Satzes der Hausarrest wird dem Mitarbeiter des Bewährungs- und Vermittlungsdienstes ein Dienstpass an den Bewährungs- und Vermittlungsdienst begleitet."
3. In Ziffer 2 (2) werden die Worte "Berufsoffizier " durch die Worte" des Bediensteten des Bewährungs- und Vermittlungsdienstes ersetzt".
4. In Abschnitt 3 werden die Worte "Probation Officer " durch" Mitarbeiter der Bewährungs- und Vermittlungsdienste" ersetzt und der zweite Satz gestrichen.
5. In Artikel 4 Absatz 1 werden die Worte "der Bewährungshelfer, einschließlich der Möglichkeit seines Eintritts in den Wohnsitz einer verurteilten Person und in Zusammenarbeit mit dem Gericht der entsprechenden Einschränkungen und Pflichten gemäß Artikel 48 Absatz 4 des Strafgesetzbuches, das auf die Führung des ordnungsgemäßen Lebens der verurteilten Person abzielt, bei der Erfüllung der Bildungsmaßnahmen und bei der Überprüfung, ob die verurteilte Person die durch die Worte ersetzten Schäden ersetzt."
6. In Artikel 4 Absatz 2 werden die Worte "der Bewährungshelfer und das Gericht, das den Satz "verhängt" durch das Personal des Bewährungs- und Vermittlungsdienstes ersetzt" und der zweite Satz gestrichen.
7. In Ziffer 4 Absatz 3 werden die Worte "Berufsoffizier " durch" Mitarbeiter des Bewährungs- und Vermittlungsdienstes ersetzt.
8. Die Abschnitte 5 und 6 werden gestrichen.
9. In Abschnitt 7 Absatz 1 des Einleitungsteils der Bestimmungen und in Abschnitt 8 wird "Förder- und Vermittlungsdienst in Zusammenarbeit mit dem Betreiber " durch" ersetzt".
10. In Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a werden die Worte "elektronisches Steuersystem" durch die Worte "technische Ausrüstung, die Teil eines elektronischen Steuersystems ist" ersetzt.
11. Artikel 7 Absätze 2 und 3
"(2) Die Zusammenarbeit der verurteilten Person bei der Durchführung der Kontrolle des vom elektronischen Kontrollsystem vorgesehenen Hafturteils umfasst auch:
a) die Installation und Deinstallation von technischen Geräten am Körper der verurteilten und am Ort der Ausführung des Hausarrests zu ermöglichen;
b) den Zugang zu technischen Geräten zum Zwecke seiner Wartung, Reparatur, Ersatz, Leistungsprüfung und Demontage durch Mitarbeiter des Bewährungs- und Vermittlungsdienstes oder einer anderen Person, die die Funktionalität des elektronischen Steuerungssystems bereitstellt und den Zugang zur elektronischen Energieverteilung ermöglicht;
c) die regelmäßige Aufladung von technischen Geräten und die Einhaltung der Bedingungen für den Betrieb und seine Anweisungen; und
d) die Anwesenheit eines technischen Geräts auf seinem Körper für 24 Stunden am Tag während des Satzes der Hausarrest.
(3) Nach Prüfung der Identität der verurteilten Person ist die technische Ausrüstung an der Stelle der verurteilten und am Ort der Ausführung des Hausarrests durch einen Agenten des Bewährungs- und Vermittlungsdienstes oder in seiner Anwesenheit durch eine andere Person, die die Funktionsfähigkeit des elektronischen Kontrollsystems gewährleistet; diese Personen und die verurteilte Person unterzeichnen ein Übertragungsprotokoll zur Übernahme der technischen Ausrüstung einschließlich der Bedingungen für ihren Betrieb.
12. In Artikel 8 werden die Worte "Berufsoffizier" durch "Beamtheit des Bewährungs- und Vermittlungsdienstes" ersetzt;
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Justizminister:
Mgr. Benešová v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 223 / 2021 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 456 / 2009 Coll., zur Kontrolle der Ausführung des Hausarrestbefehls
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.06.2021
In Kraft seit01.01.2022
In Kraft bis-
Status Gültig

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Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
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