Verordnung des Ministeriums für Industrie und Handel Nr. 223 / 2001 Coll.

Verordnung des Ministeriums für Industrie und Handel zur Festlegung der Methode zur Berechnung des Anteils des Kunden an den effektiv entstehenden Kosten des Lieferanten im Zusammenhang mit der Verbindung und Bereitstellung von Wärmeenergieversorgung und der Methode zur Berechnung der Schäden, die dem Lizenzinhaber durch die unbefugte Entfernung von Wärmeenergie verursacht wurden

Zeitliche Textfassungen

01.01.2002 Vorherige
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.2006
29.06.2001 Verkündet
In Kraft seit 29.06.2001
29.06.2001 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 29.06.2001 bis 31.12.2001

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