Regierungsverordnung Nr. 221 / 2023 Coll.

Verordnung der Regierung über die Bestimmung staatlicher Haushaltsmittel zur finanziellen Entschädigung für indirekte Kosten für Sektoren, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise im Jahr 2022 ein erhebliches Risiko für CO2-Emissionen festgestellt wurde

Gültig Verordnung In Kraft seit 15.07.2023
Inhalt
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 28. Juni 2023
zur Festsetzung der Höhe der staatlichen Haushaltsmittel, die zur finanziellen Entschädigung für indirekte Kosten für Sektoren bestimmt sind, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise im Jahr 2022 ein erhebliches Risiko für CO2-Emissionen festgestellt wurde
Die Regierung bestellt hiermit gemäß Artikel 11 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 383 / 2012 Slg. über die Bedingungen für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, geändert durch Gesetz Nr. 1 / 2020 Slg.:
§ 1
Betrag der Staatshaushaltsfonds
Die Höhe der staatlichen Haushaltsmittel zur finanziellen Entschädigung für indirekte Kosten für Sektoren, in denen aufgrund der Projektion von Emissionen in die Strompreise für 2022 ein erhebliches Risiko für CO2-Emissionen bestand, beträgt 1 640 000 CZK.
§ 2
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Umweltminister:
Mgr.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 221 / 2023 Coll. zur Festsetzung der Höhe der staatlichen Haushaltsmittel, die zur finanziellen Entschädigung für indirekte Kosten für Sektoren bestimmt sind, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise für 2022 ein erhebliches Risiko von CO2-Emissionen festgestellt wurde
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum14.07.2023
In Kraft seit15.07.2023
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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