Gesetz Nr. 220/2002
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 1/1991
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.