Regierungsverordnung Nr. 220 / 1948 Coll.
Verordnung zur Festlegung der vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gezahlten Teile der nationalen Versicherungsprämien
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.