Verordnung des Innenministeriums Nr. 22 / 1996 Coll.

Der Orden des Innenministeriums, der Einzelheiten der Aufgaben von Brandschutzeinheiten regelt, bestimmt die Tätigkeiten von Personen, die an ihrer Leistung beteiligt sind, und die Grundsätze des Befehls bei der Intervention.

Zeitliche Textfassungen

06.02.1996 Verkündet
In Kraft seit 06.02.1996
06.02.1996 Vorherige
In Kraft seit 06.02.1996 bis 22.07.2001

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