Verordnung des Zentralgeologischen Amtes und des Finanzministeriums Nr. 22 / 1961
Erlass des Zentralgeologischen Amtes und des Finanzministeriums über Entwurf, Budgetierung, Planung, Finanzierung, Rechnungslegung und Zahlung geologischer Werke
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.