Regierungsverordnung Nr. 22 / 1947 Coll.

Verordnung über die höchsten Lehrverpflichtungen von Lehrern von allgemeinen, lokalen und Hilfsschulen, die Höhe der Vergütung für Stunden, die sie überschreiten, und die Sondergebühren für Unterricht in Klassen mit Dienststellen

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