Verordnung des Ministeriums für Industrie und Handel Nr. 219 / 2001 Coll.
Erlass des Ministeriums für Industrie und Handel über das Verfahren im Falle eines bevorstehenden oder bestehenden Notfalls im Strom
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.