Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 219 / 1998 Coll.
Verordnung des Landwirtschaftsministeriums über die Berechnung der Kosten der Tätigkeiten des gewerblichen Forstunternehmers in Fällen, in denen seine Tätigkeiten vom Staat getragen werden
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.