Verordnung Nr. 219/1997 Slg.

Erlass des Staatsamts für nukleare Sicherheit über Einzelheiten, um die Notfallbereitschaft von nuklearen Anlagen und Standorten mit ionisierenden Strahlungsquellen und die Anforderungen an den Inhalt des internen Notfallplans und der Notfallordnung zu gewährleisten

Zeitliche Textfassungen

08.09.1997 Verkündet
In Kraft seit 08.09.1997
08.09.1997 Vorherige
In Kraft seit 08.09.1997 bis 17.07.2002

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