Dekret Nr. 218 / 1948 Coll.
Verordnung über den vollständigen Wortlaut des Gesetzes über eine außergewöhnliche pauschale Abgabe und eine außergewöhnliche Abgabe auf übermäßige Vermögenserträge
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.