Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 217 / 1996 Slg.
Gesetz des Tschechischen Nationalrats über die Versicherung gegen die Krankenversicherung (vollständiger Text aus späteren Änderungen und Ergänzungen)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.