Verordnung Nr. 217/1995 Slg.
Verordnung des Finanzministeriums zur Durchführung von § 9 a und b des Gesetzes Nr. 58 / 1995 Slg., über die Versicherung und Finanzierung von Ausfuhren mit staatlicher Beihilfe und über die Ergänzung des Gesetzes Nr. 166 / 1993 Slg., über das Oberste Prüfungsamt, geändert
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Gesetz Nr. 58 / 1995
Führt durch
Gesetz über die Versicherung und Finanzierung der Ausfuhren mit staatlicher Beih...
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Keine eingehenden Zusammenhänge.